Unterstützung für Betroffene

Ihre Geschichte zählt. Jeder Schritt in Ihrem Tempo.

Unabhängige Meldebeauftragte

Jette Heinrich arbeitet als unabhängige Meldebeauftragte im Kirchenkreis Hamburg-Ost und nimmt eine zentrale Rolle im Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen von sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext ein. Ihre Arbeitsweise ist klar strukturiert, vertrauensvoll und orientiert sich an den Bedürfnissen der betroffenen Person.

Die unabhängige Meldebeauftragte ist die erste Ansprechperson. Sie bietet einen geschützten Raum sich anvertrauen zu können, Rat zu bekommen und Orientierung zu finden. Sie nimmt die Meldung betroffener Personen entgegen und klärt diese über ihre Möglichkeiten und Rechte innerhalb eines Verfahrens auf.

 

Was bedeuten Unabhängigkeit und Vertraulichkeit?

 

  • Jette Heinrich arbeitet unabhängig von kirchlichen Hierarchien – das bedeutet: Keine Rückmeldungspflicht an Vorgesetzte, keine Einflussnahme durch Leitungspersonen.
  • Vertraulichkeit ist oberstes Gebot. Wer sich an sie wendet, entscheidet selbst, wie es weitergeht.

     

Wie läuft eine Meldung ab?

 

Schritt 1: Kontaktaufnahme

Betroffene Personen, Angehörige, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, Leitungskräfte oder Zeug*innen können sich per Telefon oder Mail bei Jette Heinrich melden.

 

Schritt 2: Erstgespräch

Jette Heinrich hört Ihnen zu, nimmt Ihr Anliegen ernst und wägt mit Ihnen mögliche weitere Schritte ab.

Es gibt keine Verpflichtung, eine formale Meldung aus dem Erstgespräch entstehen zu lassen, wenn Sie dies als betroffene Person nicht wünschen.

 

Schritt 3: Auf Wunsch – Einleitung eines Verfahrens

Nur mit Zustimmung der betroffenen Person wird ein förmliches Meldeverfahren eingeleitet. Dabei wird die betreffende kirchliche Institution verpflichtet, den Hinweisen nach einem standardisierten Verfahren nachzugehen. 

 

Schritt 4: Vermittlung und Begleitung

Jette Heinrich kann Kontakt zu therapeutischen, juristischen oder seelsorgerlichen Unterstützungsmöglichkeiten herstellen.

Wenn Sie wünschen, begleitet Frau Heinrich Sie durch das gesamte Verfahren und bringt Ihre Stimme ins Verfahren ein.

 

Jette Heinrich arbeitet mit großer Sensibilität, psychosozialem und traumasspezifischem Fachwissen sowie absoluter Vertraulichkeit. Ihre Aufgabe ist es nicht, ein Urteil zu fällen, sondern zu begleiten, zu schützen und mögliche nächste Schritte zu (er)klären – immer im Sinne der betroffenen Person. 

Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Situation grenzverletzend ist oder war, kann ein sortierendes Beratungsgespräch hilfreich sein.

Da der Schritt sich anzuvertrauen für betroffene Personen, die Leid, Unrecht und ggf. bisher kein Gehör bei kirchlichen Personen erfahren haben, ein Schritt ist, der viel Vertrauen und Kraft kostet, gibt es auch die Möglichkeit sich anonym an Jette Heinrich zu wenden: anonym@kirche-hamburg-ost.de

Wenn Sie diese Adresse nutzen, signalisieren Sie, dass Sie Ihren Hinweis anonym abgeben wollen, ohne dies explizit benennen zu müssen. Nutzen Sie dafür eine E-Mail-Adresse, die nicht Ihre Klarnamen enthält.

 

Sollten Sie einen Mann als Ansprechperson wünschen, wenden Sie sich für ein Erstgespräch gern an den Meldebeauftragten Martin Fritz aus dem Kirchenkreis Mecklenburg.

 

Kontakt

Jette Heinrich
Jette Heinrich
Unabhängige Meldebeauftragte
Ev.-luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost
Ein burgunderfarbenes Icon einer Sprechblase auf türkisfarbenem Grund
Anonyme Kontaktaufnahme
Prävention & Intervention
Ev.-luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost
Martin Fritz
Martin Fritz
Meldebeauftragter
Kirchenkreis Mecklenburg

Intervention

Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost greift bewusst ein, wenn sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe oder strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt bekannt werden – unterstützt wird dies durch klare Prozesse, eine fachlich versierte Fachstelle und verpflichtende Melde- und Beratungsstrukturen. Es gilt aktiv zu handeln, statt wegzuschauen. Ziel ist es, betroffene Personen schnell zu schützen, Risiken einzuschätzen und klare Maßnahmen zu ergreifen.

Die Fachstelle Prävention und Intervention begleitet den gesamten Prozess – von der ersten Meldung bis zur Durchführung des Verfahrens. Durch zielgerichtete Schulungen werden Mitarbeitende und Leitungskräfte befähigt, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu reagieren. Schutzkonzepte und Handlungspläne sorgen für klare Verantwortlichkeiten und transparente Prozesse in Prävention und Intervention.

Sollten Sie in Ihrer Kirchengemeinde oder Ihrer Einrichtung von sex. Grenzverletzungen, Übergriffen oder strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt erfahren (haben), berät und unterstützt Sie Jette Heinrich als unabhängige Meldebeauftragte

  • Unklarheiten und Vermutungen zu sortieren,
  • mögliche Gefährdungen einzuschätzen und
  • Schutzmaßnahmen zu ergreifen und zu etablieren.

Wichtig!
Nach dem Präventionsgesetz gibt es eine Meldepflicht und ein Beratungsrecht! „Jede Mitarbeiterin bzw. jeder Mitarbeiter hat zureichende Anhaltspunkte für den Verdacht einer Verletzung des Abstinenzgebotes und des Abstandsgebotes oder sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich unverzüglich der bzw. dem für seinen kirchlichen Träger zuständigen Beauftragten zu melden (Meldepflicht). Sie sind berechtigt und verpflichtet, sich zur Einschätzung eines unklaren Vorfalls durch die bzw. den zuständigen Beauftragten beraten zu lassen.“ (§ 6, Abs. 1 Präventionsgesetz)

Ansprechpersonen im Interventionsfall

Die Unabhängige Meldebeauftragte berät haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende und Leitungskräfte sowohl bei einem konkreten Verdacht als auch bei unklaren Situationen. 

Gemeinsam mit den Interventionsfachkräften Silja Spielvogel und Claudia von Medem schätzt sie die Gefährdung ein und spricht klare Handlungsempfehlungen an die jeweiligen Träger und Leitungspersonen aus. 

Die Interventionsfachkräfte begleiten und beraten Verantwortungsträger*innen aus Gemeinden und Einrichtungen im laufenden Interventionsverfahren. Sie unterstützen bei der Umsetzung der in Fallkonferenzen beschlossenen Maßnahmen und Handlungsschritte. Grundlage der Intervention sind die standardisierten Handlungspläne des Kirchkreises Hamburg-Ost.

Hilfestellung bei den ersten Schritten bietet der Flyer “Was tun im Ernstfall?” des Kirchenkreises Hamburg-Ost.

Kontakt

Jette Heinrich
Jette Heinrich
Unabhängige Meldebeauftragte
Ev.-luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost
Silja Spielvogel
Silja Spielvogel
Fachreferentin für Prävention und Intervention
Ev.-luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost
Claudia von Medem
Claudia von Medem
Fachreferentin für Intervention
Ev.-luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost

Weitere Ansprechstellen

Unabhängige Ansprechstelle für Menschen, die in der Nordkirche sexualisierte Übergriffe und Gewalt erlebt oder davon erfahren haben – bei Wendepunkt e. V.

Telefon: 0800-022 00 99 (kostenfrei und anonym)


Sprechzeiten: montags 9 bis 11 Uhr und mittwochs 15 bis 17 Uhr


E-Mail: una@wendepunkt-ev.de


Webseite: https://www.wendepunkt-ev.de/una/ 

Telefon: 0800 50 40 112 (kostenfrei und anonym)


Terminvereinbarung für telefonische Beratung:
Mo: 14.00 – 15.30 Uhr,
Di bis Do: 10.00 – 12.00 Uhr


E-Mail: zentrale@anlaufstelle.help

Webseite: https://www.anlaufstelle.help/ 

Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM).

Telefon: 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym)


E-Mail: info@hilfe-portal-missbrauch.de


Webseite: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon 

NEXUS HAMBURG – Netzwerk Hamburger Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt

Webseite: https://nexus-hamburg.de/  

Anerkennungskommission für Betroffene sexueller Gewalt in der Nordkirche | Kirche gegen Sexualisierte Gewalt 

Webseite: https://www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de/ 

Prävention & Fortbildungen

Erfahren Sie mehr über unser Fortbildungsangebot und wie wir Sie bei der Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen können.

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