Fachstelle Prävention & Intervention

Auftrag

Der aktive Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche ist eine gemeinschaftliche Aufgabe aller dort beschäftigen Personen. 

Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost hat den Auftrag und arbeitet aktiv daran, sexualisierter Gewalt in kirchlichen Kontexten entschieden entgegenzuwirken. Ziel ist es Schutzräume zu schaffen, in denen Kinder, Jugendliche und Erwachsene sicher und respektvoll miteinander leben und arbeiten können. 

Prävention sexualisierter Gewalt ist fester Bestandteil kirchlicher Praxis – in Schulungen, bei der Entwicklung von Schutzkonzepten und in der Gestaltung des kirchlichen Miteinanders. 

Ebenso ist sich der Kirchenkreis Hamburg-Ost darüber bewusst, dass es in Kirchengemeinden, Einrichtungen und Kitas zu sexualisierter Gewalt kommen kann und gekommen ist. Deshalb hat sich der Kirchenkreis dazu verpflichtet, genau hinzuschauen und Fällen von sexualisierter Gewalt mit fachlicher Expertise nachzugehen. Dabei ist die Intervention durch verbindliche Verfahren und verpflichtende fachliche Beratung geprägt. 

Fachstelle Prävention und Intervention

Die Fachstelle Prävention und Intervention ist eine Stabsstelle des Kirchenkreises. Das Team unterstützt und berät Kirchengemeinden, Einrichtungen und Kitas zu allen Fragen rund um den Schutz vor sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis Hamburg-Ost. 

Das multiprofessionelle Team besteht aus erfahrenen Fachkräften in den Bereichen Prävention, Intervention, Beratung und Bildung.  

Wir arbeiten vertraulich, sensibel und mit fachlicher Klarheit – immer mit dem Ziel, betroffene Personen zu schützen und zu unterstützen, Beteiligte zu stärken und Menschen für sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren. 

Wir kennen die Strukturen und Dynamiken im kirchlichen Kontext und begleiten Kirchengemeinden, Einrichtungen und Kitas praxisnah – ob bei akutem Handlungsbedarf oder in der langfristigen Präventionsarbeit  

 

Unsere Aufgaben 

  • Beratung und Begleitung in Fällen von sexualisierten Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt 

  • Fachberatung von Kitas in Fällen möglicher Kindeswohlgefährdung als insoweit erfahrene Fachkräfte 

  • Sensibilisierung und Fortbildung von Haupt- und Ehrenamtlichen in Kirchengemeinden, Einrichtungen, Kitas und im Kirchenkreis zum Themenfeld sexualisierte Gewalt 

  • Praxisnahe Unterstützung von Kirchengemeinden, Einrichtungen und Kitas bei der (Weiter-)Entwicklung eines individuellen Schutzkonzepts 

  • Entwicklung von Arbeitshilfen, Leitfäden, Verfahrensabläufen  

Wir hören zu, nehmen ernst und unterstützen bei der professionellen Planung und Umsetzung von Schutz und Verantwortung – verlässlich, lösungsorientiert und vertraulich. 

Guter Schutz kann nur gelingen, wenn wir über sexualisierte Gewalt sprechen! 

Deshalb gibt es im Präventionsgesetz der Nordkirche die Melde- und Beratungspflicht: 

Alle kirchlichen Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet und berechtigt, Anhaltspunkte von sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext oder eine Verletzung des Abstinenz- und des Abstandsgebotes bei der unabhängigen Meldebeauftragten zu melden und sich in unklaren Situationen beraten zu lassen. 

Kontakt

Lena Danneberg
Lena Danneberg
Leitung
Fachstelle Prävention und Intervention
Anne Stallbohm
Anne Stallbohm
Teamassistentin
Fachstelle Prävention und Intervention

Material zum Herunterladen

Icon mit zwei Personen, die schützend zwischen zwei Händen gehalten werden

Flyer

Fachstelle Prävention und Intervention

Ein burgunderfarbenes Icon eines Kompass auf türkisfarbenem Grund

Flyer

 “Was tun im Ernstfall?”

Ein burgunderfarbenes Icon einer Sprechblase auf türkisfarbenem Grund

Plakat

“Wissen hilft schützen!”

Ein burgunderfarbenes Icon eines Buches auf türkisfarbenem Grund

Broschüre der Nordkirche

FAQ Prävention Sexualisierter Gewalt

Ein burgunderfarbenes Icon einer Liste zum Abhaken mit Stift auf türkisfarbenem Grund

Präventionsgesetz der Nordkirche

Kirchengesetz zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und ihrer Diakonie (Präventionsgesetz – PrävG)

Ein burgunderfarbenes Icon einer Liste zum Abhaken mit Stift auf türkisfarbenem Grund

Präventionsgesetzausführungsverordnung

Rechtsverordnung zur Ausführung des Präventionsgesetzes in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Weiterführende Informationen

Die Stabstelle Prävention ist zentraler Anlaufpunkt für Fragen zum Thema sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen in der Nordkirche

https://www.nordkirche.de/beratung-und-angebote/praevention-und-beratung-bei-missbrauch 

Die Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt der EKD unterstützt und verzahnt die vielfältigen Anstrengungen gegen sexualisierte Gewalt in den Landeskirchen sowie in den verschiedenen Gremien auf der Ebene der EKD. Ihre Aufgabe ist die Arbeit der evangelischen Kirche im ganzen Aufgabenspektrum von Betroffenenpartizipation, Aufarbeitung, Prävention und Intervention zu koordinieren. 

https://www.ekd.de/missbrauch-23975.htm

Die Fachstelle “Aktiv gegen sexualisierte Gewalt” koordiniert die Arbeit der Diakonie im Handlungsfeld sexualisierte Gewalt.

www.diakonie.de/informieren/die-diakonie/aktiv-gegen-sexualisierte-gewalt