Entwicklung von Schutzkonzepten
Durch das Präventionsgesetz sind alle kirchlichen Träger dazu verpflichtet, passgenaue und individuelle Schutzkonzepte zu erarbeiten und zu etablieren. Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist eine komplexe Aufgabe. Für eine Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt braucht es Zeit und Expertise. Die Fachstelle Prävention und Intervention bietet Kirchengemeinden und Einrichtungen im Kirchenkreis Hamburg-Ost die Möglichkeit, im Rahmen von bedarfsgerechten Fortbildungen, Fachwissen zu erwerben und sich gemeinsam auf den Weg ihres einrichtungsspezifischen Schutzkonzeptes zu machen.
Als Präventionsbeauftragter koordiniert Oliver Krause die Präventionsarbeit im Kirchenkreis Hamburg-Ost auf übergeordneter Ebene. Er berät Kirchengemeinden und Einrichtungen zu individuellen Präventionsbedarfen und begleitet sie bei der fachlichen Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes.